Grundverkehr
(Bauplatzschaffung, Parzellierung, Kauf, Tausch von Teilen von Grundstücken)
Dafür ist eine Planurkunde eines IKV oder einer dafür befugten Behörde notwendig.
Die grundbücherliche Eintragung erfolgt anschließend an die Verfassung der Planurkunde mittels einer Vertragsurkunde oder bei Vorliegen der Voraussetzungen nach vereinfachten Verfahren gemäß Liegenschaftsteilungsgesetz.